Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert mit dem Programm „go-digital“ Handwerker und andere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), mit dem Ziel ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren.

Was ist mit Digitalisierung gemeint?

Das Wort „Digitalisierung“ beschreibt die Entwicklung weg von analogen Prozessen hin zu digitalen. In der Wirtschaft, aber auch in der Politik wird das Wort gerne verwendet um den Weg zur digitalen Wirtschaft, der Industrie 4.0 zu beschreiben.

Diese Beschreibung soll verdeutlichen, dass in den nächsten Jahren tiefgreifende Veränderungen auf klassische Geschäftsprozesse und Wirtschaftsstrukturen zukommen. Diese tiefgreifende Veränderung der Arbeit ruft bei einigen KMUs, vor allem aber bei Handwerksbetrieben Angst und Unsicherheit hervor.

Die Angst vor der Digitalisierung ist jedoch unbegründet.
  Es ist richtig, dass sich einiges verändern wird. Jedoch sind diese Veränderungen zum großen Teil positiv. Es werden vor allem Erleichterungen, die im Privatleben schon integriert sind, in Geschäftsprozesse Einzug halten. Wer im Privaten bereits online bestellt, Facebook nutzt und mit einem Smartphone umgehen kann, ist bestens auf die Digitalisierung vorbereitet.

Das Ziel des BMWi ist es Handwerksbetriebe und andere KMUs bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen. Deshalb hat das BMWi das Förderprogramm „go-digital“ gestartet. Im Rahmen des Programms erarbeiten förderwillige Betriebe zusammen mit Beratungsunternehmen ein Konzept, um verschiedene Bereiche des teilnehmenden Unternehmens zu digitalisieren.

Welche Betriebe werden gefördert?

Ziel von „go-digital“ ist es Unternehmen maximal zu unterstützen. Deshalb werden in erster Linie Unternehmen ausgewählt, die wirklich von der Hilfe profitieren. Das BMWi hat deshalb folgende Voraussetzungen festgelegt, die ein Unternehmen erfüllen muss, um das Programm beantragen zu dürfen.

  • Mindestens eine Niederlassung oder Betriebsstätte muss sich in Deutschland befinden.
  • Es dürfen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt sein. Diese Zahl gilt inklusive Tochter- und Partnerfirmen.
  • Der Jahresumsatz des vergangenen Jahres muss unter 20 Millionen Euro liegen.

Es muss eine De-Minimis-Verordnung vorliegen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen während der letzten drei Jahre von einem Mitgliedsstaat der EU (In unserem Fall Deutschland) nicht mehr als 200.000€ De-minimis-Beihilfen-Fördergeld erhalten hat. Dies sollte bei einem Handwerksbetrieb in der Regel der Fall sein.

Es gibt drei Wege der Digitalisierung

Das Förderprogramm „go digital“ hat das Ziel Unternehmen so gut wie möglich bei der Digitalisierung zu unterstützen. Aus diesem Grund hat das BMWi geeignete Beratungsunternehmen autorisiert, um Betriebe Schritt für Schritt zu unterstützen.

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Das Programm wurde in drei Teile untergliedert:

Teil 1: Geschäftsprozesse werden digitalisiert

Die im Betrieb bestehenden Prozesse sollen mit Softwarelösungen, nach Möglichkeit lückenlos, digitalisiert werden. Elektronische Dokumenten- und Rechnungsverwaltung, Mitarbeiterverwaltung, die Steuererklärung oder die Logistik eignen sich besonders gut für einen digitalen Prozess. Bei diesen Aufgaben spart ein digitales Vorgehen besonders viel Geld, Zeit und in vielen Fällen auch Nerven.

Teil 2: Finden neuer Märkte durch Digitalisierung

Wie auch im Privatleben verändert sich das Einkaufsverhalten der Kunden. Der Trend geht weg vom klassischen Ladengeschäft (stationärer Handel) hin zum Onlinehandel. Wenn ein Immobilienverwalter beispielsweise eine Reparatur für ein Mietshaus in einer ihm fremden Stadt beauftragen möchte, bleibt Ihm nur das Internet, um einen passenden Handwerker zu finden. Der erste Schritt um überhaupt in die Auswahl des Kunden zu kommen, ist daher eine seriöse und professionelle Homepage. Eine eigene Webseite, gepaart mit passenden Social-Media-Auftritten in Facebook, Twitter etc. bringen hier enorme Vorteile. Details und Anleitungen zum richtigen online Marketing finden Sie in unserem Artikel.  Je nach Branche kann ein Onlineshop oder eine Online-Terminvereinbarung Sinn machen und das Büropersonal entlasten.

 

Teil 3: Die IT-Sicherheit muss gewährleistet sein

Die sogenannte Cyberkriminalität ist die Kehrseite der Digitalisierung. Wie an jedem Ort, an dem sich viele Menschen tummeln, finden sich auch im Internet Kriminelle. Gerade für kleine Unternehmen, wie es Handwerker in der Regel sind, spielt Cyberkriminalität zum Glück nur eine untergeordnete Rolle. Was nicht heißt, dass IT-Sicherheit vernachlässigt werden darf! Dennoch wird weder ein russischer, noch ein chinesischer Hacker oder gar ein Geheimdienst Interesse daran haben einen Tischler, KFZ-Mechaniker oder Steuerberater gezielt zu hacken, wie es bei Großkonzernen, Regierungen oder militärischen Einrichtungen der Fall ist.
Auch bei Handwerkern und KMUs müssen Maßnahmen zur grundsätzlichen IT-Sicherheit getroffen werden. Dazu erfolgt eine Risiko- und Sicherheitsanalyse der bereits bestehenden und in Teil 1 und Teil 2 geplanten IT-Infrastruktur.

Die geförderten Betriebe können aus diesen 3 Teilen einen Hauptteil wählen, der mindestens 51 Prozent der Gesamtberatung erfasst. Neben dem Hauptteil kann ein Nebenteil gefördert werden.

Wie läuft die Förderung genau ab?

Bei Interesse treten die Unternehmen selbständig an die Beratungsunternehmen heran. Dazu suchen sich die interessierten Betriebe selbständig ein Beratungsunternehmen aus der Liste, die vom BMWi erstellt wurde, heraus. Es ist wichtig, dass es sich wirklich um die Liste des BMWi handelt, da nur diese Unternehmen eingehend geprüft und als vertrauenswürdig eingestuft wurden.
Im nächsten Schritt vereinbaren die beiden Unternehmen den genauen Projektrahmen und setzen einen Vertrag auf. Bestandteile eines solchen Vertrages sind:

  • Anzahl der Beratungstage
  • Der Preis der Beratung
  • Die Eigenbeteiligung des Unternehmens
  • Eine Beschreibung des Vorhabens

Nachdem der Vertrag geschlossen ist, stellt das Beratungsunternehmen den Antrag bei go-digital. Sobald dieser genehmigt ist, startet die Beratungsphase, auf die wiederum die Umsetzungsphase folgt. Diese Phasen werden in der Regel leicht versetzt gestartet und laufen größtenteils parallel.
Ist das Projekt im Gange, jedoch maximal nach einem halben Jahr, reicht das Beratungsunternehmen einen Nachweis über die Verwendung der aufgebrachten Mittel beim BMWi ein. Außerdem muss es bestätigen, dass die Eigenleistung des Betriebs bezahlt wurde. Das Beratungsunternehmen erhält anschließend Geld als Fördermittel vom BMWi.

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Im ausgewählten Hauptmodul können maximal 20 Tage Beratung gefördert werden. Für das Nebenmodul stehen maximal 10 zusätzliche Tage bereit. Der maximale Tagessatz für die Beratung darf 1.100€ betragen, davon sind 50% förderfähig.
Maximal ergibt sich also ein Fördervolumen von 33.000€ bei Projekten mit Haupt- und Nebenmodul. Die Hälfte des Fördervolumens muss der Betrieb aus eigener Tasche bezahlen, die anderen 50% erhält das Beratungsunternehmen aus Fördermitteln.

Fazit: Die Förderungen unterstützen Handwerker und bringen Wettbewerbsvorteile

Die Digitalisierung ist ein vielfältiges und für Laien schwer zu durchdringendes Gebiet, das bei richtiger Anwendung aber enorme Chancen birgt. Viele Handwerker und Kleinbetriebe scheuen die kurzfristig entstehenden Kosten und machen aus Verunsicherung gar nichts. Dies ist jedoch genau der falsche Weg, wie selbst der ehemalige Marktführer Kodak und das Versandhaus Quelle bewiesen. Beide Unternehmen haben die Digitalisierung verdrängt. Dies führte schließlich zum Bankrott der Unternehmen. Auch bei Handwerkern und KMUs wird sich der Wettbewerb zunehmend um die Digitalisierung drehen, somit ist der Digitalisierungsprozess ein enormer Wettbewerbsvorteil, wenn er schnell und richtig durchgeführt wird. Die Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen hilft bei diesem für die Zukunft des eigenen Unternehmens entscheidenden Prozess und wird deshalb unbedingt empfohlen. Um ohne unverbindlich, kostenlos und ohne Risiko in das Thema Digitalisierung zu starten empfiehlt sich die 14-Tägige kostenlose Testphase von „das Programm“. Eine Förderung von bis zu 50% ist je nach Bundesland und Förderprogramm möglich. Die kostenlose und unverbindliche Beratung übernimmt das Team von das Programm. Hier klicken für mehr Informationen.

 

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