13b reverse Charge: Was ist das?

Bei bestimmten Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen kommt es zu einer sogenannten Steuerschuldumkehr. Denn in diesem Zusammenhang kam es sehr häufig zu Umsatzsteuerhinterziehungen. Dies soll mit dem neuen Gesetz geändert werden. In Paragraf Bauleistungen 13b wird geregelt, dass die Umsatzsteuer an den Leistenden gezahlt wird. Zusätzlich wird vermieden, dass dies nicht beim Finanzamt angegeben wird. Der Leistende erstellt eine Nettorechnung und gibt den jeweiligen Betrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an.

Welche Leistungen fallen unter die Regelung des § 13b?

Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiel: Ein Bauunternehmer aus Köln baut ein Gebäude für seinen Kunden. Dafür bezahlt Letzterer 100.000 Euro. Der Bauunternehmer muss 19 % an Umsatzsteuer abführen, was in diesem Fall 19.000 Euro wären. Genau diesen Betrag gibt er in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an und die 19.000 Euro dann als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Sofern bestimmte Bauleistungen beziehungsweise Gebäudereinigungsleistungen von einem Betrieb erbracht werden, der im Inland tätig ist, ist immer der Leistungsempfänger Steuerschuldner. Allerdings muss er dafür bestimmte Bauleistungen erbringen. Gleiches gilt natürlich für Arbeiten, die rund um die Gebäudereinigung anfallen.

bauleistungen 13b Gerüstbau

a. Bauleistungen

Zu den Bauleistungen gehören laut 13b Paragraf Umsatzsteuergesetz alle Leistungen, die rund um die Herstellung, die Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung von Immobilien anfallen. Auch wenn ein Gebäude geändert oder beseitigt wird, kommt 13b Ustg Bauleistungen zum Tragen. Zu dem Begriff Bauwerke werden neben dem Gebäude selbst alle Komponenten gezählt, die mit dem Erdboden verbunden sind, wie zum Beispiel Wege oder Straßen.

13b UstG Beispiele: Zu den sogenannten Bauleistungen gehören folgende Leistungen:

  • Erhaltungsaufwendungen
  • Einbau von Türen und Fenstern
  • künstlerische Leistungen
  • Reinigungsleistungen mit Substanzveränderung
  • Einbau von Ausstattungsgegenständen
  • Einbau von Bodenbelägen, Treppen oder Fahrstühlen
  • Reinigungsleistungen oder Wartungsarbeiten ohne Substanzveränderung
  • Gerüstbau
  • Aufbauen von Messeständen

Wer hierzu und generell zum Bauleistungen 13b UstG nähere Informationen benötigt, findet diese auf diversen Seiten im Internet. Dazu gehört unter anderem auch die der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD).

Die Umbauten gehören nur zu den Paragraf 13b UstG Bauleistungen, wenn sie sich direkt auf die Bausubstanz des Gebäudes auswirken. Und das trifft immer dann zu, wenn sie nicht bewegbar sind und das Objekt weder zerstören noch in hohem Maße verändern. Zudem gehören zu den Bauleistungen auch beispielsweise Dachbegrünungen.

Tipp: Das Finanzamt hat bestimmt, dass die Bebauung eines eigenen Grundstückes, um dieses dann zu verkaufen, nicht zu den Bauleistungen 13b gehört. Stattdessen handele es sich dabei um eine sogenannte Lieferung und es ist eben keine Werklieferung. Das ist auch dann der Fall, wenn bereits ein Vertrag seitens des Erwerbers unterschrieben wurde. Die Bauträger sind dann wieder Steuerschuldner, wenn die Bauleistungen unter eigener Regie als Generalunternehmer erbracht wurden.

Ein solcher baut Gebäude auf nicht eigenen Grundstücken auf. Dadurch erbringt er eine gegenüber seinem Kunden eine Werklieferung.

b. Gebäudereinigungsleistungen

Wenn über 13b UstG Rechnungen gesprochen wird, müssen unter anderem auch die Gebäudereinigungsleistungen erwähnt werden. Dazu gehören folgende Aufgaben:

  • die Reinigung, Pflege und Aufbereitung von Gebäuden
  • die Reinigung, Pflege und Aufbereitung von Gebäudeteilen im Innen- und Außenbereich
  • die Fensterreinigung
  • die Türenreinigung
  • die Reinigung von Fallrohren
  • die Reinigung haustechnischer Anlagen (außer die Wartung)
  • die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung)
  • die Bauendreinigung,
  • die Objektbetreuung (muss Gebäudereinigungsleistungen beinhalten)
  • die Hausmeisterdienste

Nicht zu diesen Dienstleistungen gehören dagegen die Schornsteinreinigung, die Schädlingsbekämpfung und die Reinigung von Möbeln, Bettwäsche und anderem Inventar. Vor allem dann, wenn es um eine eigenständige Leistung geht.

Achtung:
Sobald ein Unternehmen eine der genannten Gebäudereinigungsleistungen ausführt, wird der Leistungsempfänger direkt und automatisch wieder zum Steuerschuldner. Das ist auch dann der Fall, wenn er diese in Eigenregie übernimmt. Laut der Finanzverwaltung (schreiben aus dem Jahr 2014) wird ein Leistungsempfänger zum Gebäudereiniger, sofern er mindestens zehn Prozent aller seiner Leistungen auf diesem Gebiet erbringt. Das betrifft übrigens nicht nur Jobs in Deutschland, sondern Arbeiten auf der ganzen Welt. Das gilt es hierbei immer zu beachten!

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d. Bagatellgrenze

Zu den Bauleistungen werden laut Bundesfinanzministerium unter anderem auch Reparatur- und Wartungsarbeiten an Objekten gezählt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Netto-Entgelt niedriger als 500 Euro ausfällt. Dies ist in der sogenannten Bagatellregelung festgelegt worden. Auf diese Weise sollen Abgrenzungsfragen in Sachen Instandsetzungen und Reparaturen erleichtert werden.

Das Problem ist allerdings, dass die Bagatellregelung bei Neubauten, bei einem Abriss eines Gebäudes oder bei Erweiterungen nicht ohne Weiteres angewendet werden kann. Wer dazu nähere Informationen benötigt, wendet sich an seinen Steuerberater. Auch ist die IHK immer ein guter Ansprechpartner, wenn es um den Unterschied zwischen Freistellungsbescheinigung 13b und 48b geht.

Abschließende Bemerkung: Nachhaltigkeit und Steuerschuldumkehr (reverse charge)

Wenn es um Paragraf 13b UstG Kleinunternehmer geht, muss genau hingeschaut werden. Unterschieden wird zwischen Bauleitungen, Gebäudereinigungsleistungen und einer sogenannten Bagatellgrenze. Wer sich dabei nicht sicher ist, wendet sich einfach an seinen Steuerberater oder an die Industrie- und Handelskammer.

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Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, dennoch kann keine Haftung übernommen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr und es wird dringend empfohlen auf rechtssichere Handwerkersoftware und einen Steuerberater zurückzugreifen.

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