Steuerschuldumkehr (reverse charge) des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UstG
Inhaltsverzeichnis
- 1 Steuerschuldumkehr (reverse charge) des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UstG
- 2 MFR-Deutschland
- 3 ToolTime
- 4 OfficeOn von Bosch
- 5 CENDAS
- 6 Streit V.1®
- 7 TAIFUN Handwerkersoftware & App
- 8 Sage.com
- 9 WISO Steuer
- 10 Lexware
- 11 Plancraft
- 12 13b reverse Charge: Was ist das?
- 13 Welche Leistungen fallen unter die Regelung des § 13b?
- 14 a. Bauleistungen
- 15 13b UstG Beispiele: Zu den sogenannten Bauleistungen gehören folgende Leistungen:
- 16 b. Gebäudereinigungsleistungen
- 17 d. Bagatellgrenze
Vorstellung Funktionen | Preis | Software Art |
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MFR-Deutschland![]() Durch persönlichen Test der Redaktion empfohlen. Allumfassende Software für Handwerksbetriebe und Serviceunternehmen. Die Software von mfr-deutschland.de vereint verschiedene Systeme. Sie beinhaltet ein Handerker CRM (Customer-Relationship-Management) zur konsequenten Ausrichtung des Betriebes auf den Kunden. Ein ERP-System (Enterprise-Resource-Planning) zur Planung und Kalkulation sowie ein Rechnungsprogramm für Handwerker um Aufträge, Angebote und Rechnungen inkl. Material, Arbeitszeit und Fahrtkosten einfach in Rechnung zu stellen. Die Oberfläche ist ein einfach zu bedienendes Dashboard inklusive Zeiterfassung und Vorlagen. Als besonderes Highlight sticht das GPS-Tracking der Aufträge hervor. Die Software ist als Cloudsoftware sowie als App für Android und iOS verfügbar. | kostenlos und unverbindlich testen danach ab 15€ pro Monat | Cloud |
ToolTime![]() ToolTime ist eine moderne Cloud Software mit mobiler App speziell fürs Handwerk entwickelt. Die Anwendung wurde im Test durch die Redaktion als sehr gut empfunden und empfiehlt sich besonders für kleinere Betriebe. ToolTime unterstützt Handwerksbetriebe bei der digitalen Angebots- und Rechnungserstellung, Mitarbeiterplanung, mobilen Dokumentation und Zeiterfassung. Als Cloud Software ist die Lösung mit allen Betriebssystemen kompatibel, kann direkt über den Browser aufgerufen werden und benötigt keine lokale Installation. Durch die Echtzeit-Synchronisation der Daten sind alle Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand und haben immer und überall Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen und Informationen. Schnittstellen zum Großhandel (DATANORM und IDS), zum Steuerberater (DATEV), und viele weitere Funktionen machen ToolTime zur idealen Wahl für die digitale Ausstattung eines Handwerkers. Durch die einfache und intuitive Bedienung eignet sich ToolTime auch besonders für kleinere Betriebe. Eine Förderung von bis zu 50% ist je nach Bundesland und Förderprogramm möglich. Buchen Sie sich jetzt eine kostenlose Demo! | Kostenlos und unverbindliche Demo buchen danach ab 29,80€ pro Monat | Cloud |
OfficeOn von Bosch![]() OfficeOn von Bosch ist eine einfache und übersichtliche Handwerkersoftware für Büro und Baustelle, mit der die Arbeitsabläufe eines Handwerksbetriebs beschleunigt und digitalisiert werden können. Durch die zentrale Verwaltung aller Schlüsselprozesse im Unternehmen können Aufgaben wie die Angebots- und Rechnungserstellung, Einsatzplanung, Baustellendokumentation und Zeiterfassung einfacher und schneller erledigt werden. Cloudbasiert und ohne Installation direkt verfügbar, werden die Daten in Echtzeit synchronisiert und der Zugriff ist jederzeit standort- und geräteunabhängig möglich – egal, ob über die Web-Anwendung fürs Büro oder die Mobil-App für die Mitarbeiter auf der Baustelle. Schnittstellen wie Datanorm und IDS ermöglichen die schnelle Integration von Material- und Leistungspositionen von Großhändlern und über den DATEV-Export können Rechnungsdaten direkt an den Steuerberater oder das Finanzamt übermittelt werden. Buchen Sie jetzt eine kostenlose Demo! | Kostenlose und unverbindliche Demo buchen
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CENDAS![]() Mit CENDAS gelingt die Planung, Abwicklung und Steuerung von Bauprojekten. Ob Mehrfamilienhaus oder Museumsbau – CENDAS entlastet Ihre Teams auf der Baustelle und im Büro. So verbessern Sie die Kommunikation und Dokumentation enorm und verfolgen den Baufortschritt in Echtzeit. Mittelpunkt ist der digitale Plan. Alle arbeiten auf dem gleichen Planstand und stimmen sich über Aufgaben, Checklisten, Kommentare und Fotos einfach ab. Weitere Highlights sind die KI, die Aufgaben anhand des Plans automatisch erstellt, das Bautagebuch mit Gedächtnisstütze, Nachtrags- und Mängelmanagement, Projektmanagement, die Foto- und Dokumentenablage sowie die Revision und das LV / Aufmaß. Die Software ist modern und jeder, der ein Smartphone hat, kommt damit zurecht. Attraktiv für kleine und große Betriebe: Sie zahlen nur, was sie brauchen! Sie können die Software mit den Basisfunktionen sogar unbegrenzt oft und gratis an beliebig viele Nutzer vergeben. Jetzt 30 Tage unverbindlich testen / ohne Angabe von Zahlungsdaten CENDAS - GET WORK DONE | Kostenlos 30 Tage unverbindlich und mit vollem Funktionsumfang testen danach ab 9€ pro Monat | Cloud |
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13b reverse Charge: Was ist das?
Bei bestimmten Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen kommt es zu einer sogenannten Steuerschuldumkehr. Denn in diesem Zusammenhang kam es sehr häufig zu Umsatzsteuerhinterziehungen. Dies soll mit dem neuen Gesetz geändert werden. In Paragraf Bauleistungen 13b wird geregelt, dass die Umsatzsteuer an den Leistenden gezahlt wird. Zusätzlich wird vermieden, dass dies nicht beim Finanzamt angegeben wird. Der Leistende erstellt eine Nettorechnung und gibt den jeweiligen Betrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an.
Welche Leistungen fallen unter die Regelung des § 13b?
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiel: Ein Bauunternehmer aus Köln baut ein Gebäude für seinen Kunden. Dafür bezahlt Letzterer 100.000 Euro. Der Bauunternehmer muss 19 % an Umsatzsteuer abführen, was in diesem Fall 19.000 Euro wären. Genau diesen Betrag gibt er in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an und die 19.000 Euro dann als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Sofern bestimmte Bauleistungen beziehungsweise Gebäudereinigungsleistungen von einem Betrieb erbracht werden, der im Inland tätig ist, ist immer der Leistungsempfänger Steuerschuldner. Allerdings muss er dafür bestimmte Bauleistungen erbringen. Gleiches gilt natürlich für Arbeiten, die rund um die Gebäudereinigung anfallen.

a. Bauleistungen
Zu den Bauleistungen gehören laut 13b Paragraf Umsatzsteuergesetz alle Leistungen, die rund um die Herstellung, die Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung von Immobilien anfallen. Auch wenn ein Gebäude geändert oder beseitigt wird, kommt 13b Ustg Bauleistungen zum Tragen. Zu dem Begriff Bauwerke werden neben dem Gebäude selbst alle Komponenten gezählt, die mit dem Erdboden verbunden sind, wie zum Beispiel Wege oder Straßen.
13b UstG Beispiele: Zu den sogenannten Bauleistungen gehören folgende Leistungen:
- Erhaltungsaufwendungen
- Einbau von Türen und Fenstern
- künstlerische Leistungen
- Reinigungsleistungen mit Substanzveränderung
- Einbau von Ausstattungsgegenständen
- Einbau von Bodenbelägen, Treppen oder Fahrstühlen
- Reinigungsleistungen oder Wartungsarbeiten ohne Substanzveränderung
- Gerüstbau
- Aufbauen von Messeständen
Wer hierzu und generell zum Bauleistungen 13b UstG nähere Informationen benötigt, findet diese auf diversen Seiten im Internet. Dazu gehört unter anderem auch die der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD).
Die Umbauten gehören nur zu den Paragraf 13b UstG Bauleistungen, wenn sie sich direkt auf die Bausubstanz des Gebäudes auswirken. Und das trifft immer dann zu, wenn sie nicht bewegbar sind und das Objekt weder zerstören noch in hohem Maße verändern. Zudem gehören zu den Bauleistungen auch beispielsweise Dachbegrünungen.
Tipp: Das Finanzamt hat bestimmt, dass die Bebauung eines eigenen Grundstückes, um dieses dann zu verkaufen, nicht zu den Bauleistungen 13b gehört. Stattdessen handele es sich dabei um eine sogenannte Lieferung und es ist eben keine Werklieferung. Das ist auch dann der Fall, wenn bereits ein Vertrag seitens des Erwerbers unterschrieben wurde. Die Bauträger sind dann wieder Steuerschuldner, wenn die Bauleistungen unter eigener Regie als Generalunternehmer erbracht wurden.
Ein solcher baut Gebäude auf nicht eigenen Grundstücken auf. Dadurch erbringt er eine gegenüber seinem Kunden eine Werklieferung.
b. Gebäudereinigungsleistungen
Wenn über 13b UstG Rechnungen gesprochen wird, müssen unter anderem auch die Gebäudereinigungsleistungen erwähnt werden. Dazu gehören folgende Aufgaben:
- die Reinigung, Pflege und Aufbereitung von Gebäuden
- die Reinigung, Pflege und Aufbereitung von Gebäudeteilen im Innen- und Außenbereich
- die Fensterreinigung
- die Türenreinigung
- die Reinigung von Fallrohren
- die Reinigung haustechnischer Anlagen (außer die Wartung)
- die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung)
- die Bauendreinigung,
- die Objektbetreuung (muss Gebäudereinigungsleistungen beinhalten)
- die Hausmeisterdienste
Nicht zu diesen Dienstleistungen gehören dagegen die Schornsteinreinigung, die Schädlingsbekämpfung und die Reinigung von Möbeln, Bettwäsche und anderem Inventar. Vor allem dann, wenn es um eine eigenständige Leistung geht.
Achtung:
Sobald ein Unternehmen eine der genannten Gebäudereinigungsleistungen ausführt, wird der Leistungsempfänger direkt und automatisch wieder zum Steuerschuldner. Das ist auch dann der Fall, wenn er diese in Eigenregie übernimmt. Laut der Finanzverwaltung (schreiben aus dem Jahr 2014) wird ein Leistungsempfänger zum Gebäudereiniger, sofern er mindestens zehn Prozent aller seiner Leistungen auf diesem Gebiet erbringt. Das betrifft übrigens nicht nur Jobs in Deutschland, sondern Arbeiten auf der ganzen Welt. Das gilt es hierbei immer zu beachten!

d. Bagatellgrenze
Zu den Bauleistungen werden laut Bundesfinanzministerium unter anderem auch Reparatur- und Wartungsarbeiten an Objekten gezählt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Netto-Entgelt niedriger als 500 Euro ausfällt. Dies ist in der sogenannten Bagatellregelung festgelegt worden. Auf diese Weise sollen Abgrenzungsfragen in Sachen Instandsetzungen und Reparaturen erleichtert werden.
Das Problem ist allerdings, dass die Bagatellregelung bei Neubauten, bei einem Abriss eines Gebäudes oder bei Erweiterungen nicht ohne Weiteres angewendet werden kann. Wer dazu nähere Informationen benötigt, wendet sich an seinen Steuerberater. Auch ist die IHK immer ein guter Ansprechpartner, wenn es um den Unterschied zwischen Freistellungsbescheinigung 13b und 48b geht.
Abschließende Bemerkung: Nachhaltigkeit und Steuerschuldumkehr (reverse charge)
Wenn es um Paragraf 13b UstG Kleinunternehmer geht, muss genau hingeschaut werden. Unterschieden wird zwischen Bauleitungen, Gebäudereinigungsleistungen und einer sogenannten Bagatellgrenze. Wer sich dabei nicht sicher ist, wendet sich einfach an seinen Steuerberater oder an die Industrie- und Handelskammer.

Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, dennoch kann keine Haftung übernommen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr und es wird dringend empfohlen auf rechtssichere Handwerkersoftware und einen Steuerberater zurückzugreifen.
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